Diverse Vorgänge im Vereinsleben bedürfen der Anmeldung zum Vereinsregister, etwa die Neugründung eines Vereins, die An- und Abmeldung der vertretungsberechtigten Vorstände, die Änderung der
Satzung, die Auflösung des Vereins.
Die Anmeldungen bedürfen der öffentlichen Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands in vertretungsberechtigter Zahl.
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