Grundschuldbestellung und -löschung

 Sie wollen ein Haus kaufen und brauchen eine Finanzierung? Sie wollen Ihr Haus renovieren und benötigen einen Kredit? 

 

In aller Regel verlangt Ihr Kreditinstitut hierfür eine dingliche Sicherung in Form einer Grundschuld, die ins Grundbuch eingetragen werden muss. Die Kreditinstitute halten dafür Vordrucke vor. Die Bestellung einer Grundschuld erfolgt nur über einen Notar, eine Notarin, entweder in der Form der Beglaubigung oder üblicherweise in der Form der Beurkundung.

 

Haben Sie Ihren Immobilienkredit abgezahlt und möchten die Grundschuld aus dem Grundbuch wieder löschen lassen? Dann benötigen Sie von Ihrem Kreditinstitut die sog. Löschungsbewilligung. Mit Ausnahme von Aufbau-Hypotheken müssen Sie mit dieser Löschungsbewilligung zu einem Notar, einer Notarin Ihrer Wahl gehen, damit auch Ihre Unterschrift unter dem Löschungsantrag öffentlich-beglaubigt werden kann. Auf Wunsch übernimmt der Notar, die Notarin auch den Vollzug der Löschung im Grundbuch.

 

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