Gesellschaft- und Handelsrecht

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UG oder GmbH) unterliegt der Beurkundungspflicht, ebenso die Abtretung der Geschäftsanteile an einer solchen Gesellschaft oder die Änderung der Satzung.

 

Diverse Vorgänge im Laufe der Existenz einer im Handels- oder Gesellschaftsregister einzutragenden bzw. eingetragenen Gesellschaft bedürfen der Anmeldung zum Handels- oder Gesellschaftsregister, etwa die Neugründung, die An- und Abmeldung der vertretungsberechtigten Personen, die Änderung der Satzung, die Liquidation oder die Beendigung der Liquidation.

 

Die Anmeldungen bedürfen der öffentlichen Beglaubigung der Unterschriften der vertretungsberechtigten Personen. 

 

< Zurück zu unseren Leistungen