Erbausschlagung

Sie haben vom Tod eines nahen Angehörigen erfahren und sind nun Erbe? Oder haben Sie sogar Post vom Nachlassgericht bekommen, dass Sie als Erbe für einen Erblasser in Betracht kommen, den Sie nicht einmal kennen? Wenn Sie in einem solchen Fall die Erbschaft nicht antreten wollen, müssen Sie aktiv werden. Sie haben grundsätzlich sechs Wochen Zeit ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, das Erbe auszuschlagen. Das können sie direkt bei dem für den Erblasser oder für Sie zuständigen Nachlassgericht vornehmen, oder über einen Notar, eine Notarin Ihrer Wahl.

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